Reisebedingungen

Diese Reisebedingungen gelten für alle Reisen des Reiseveranstalters

Christian Reisen
Inh. Christian Jan Pawelczyk
Tuchmacherstr. 11
02625 Bautzen

Tel.: 03591 / 5311750
Fax: 03591 / 5311752

E-Mail: bautzen@christianreisen.com

Mit Abschluss des Reisevertrages erkennt der Reisende die Geltung dieser Reisebedingungen an. Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden geschlossenen Reisevertrages.

 

REISEBEDINGUNGEN

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

a) Vor Vertragsabschluss werden dem Reisenden die vollständigen allgemeinen Reisebedingungen ausgehändigt. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach erhält der Reisende die vollständige Reisebestätigung.

2. BEZAHLUNG

a) Zur Absicherung des vom Reisenden gezahlten Reisepreises hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Mit der Reisebestätigung erhält der Reisende einen Sicherungsschein.
b) Nach Abschluss des Reisevertrages ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins vom Reisenden eine Anzahlung zu zahlen
- soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung mit den Fluggesellschaften u. a. Condor oder Lufthansa beinhaltet in Höhe von 50% des Gesamtreisepreises
- soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung mit einer anderen Fluggesellschaft beinhaltet sowie bei allen anderen Reisen in Höhe von 20% des Gesamtreisepreise
c) Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.

3. LEISTUNG

a) Der Reiseveranstalter behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung vorzunehmen, insbesondere eine Änderung von Prospekt- und Preisabgaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
b) Die vertraglichen Leistungen richten sich vorbehaltlich Ziffer 3. a) nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen.
c) Bei Busreisen einschließlich eines Transfers zum Flughafen bei Reisen mit Flugbeförderung beschränkt sich die kostenlose Gepäckbeförderung pro Person auf maximal 1 Gepäckstück mit maximal 20 kg. Zusätzlich wird pro Person 1 Handgepäckstück 55cm x 40cm x 20cm und max. 6 kg kostenlos befördert. Die Mitnahme von Gepäck, das diese Angaben in Menge und/oder Masse überschreitet ist nur mit vorheriger Zustimmung des Reiseveranstalters möglich, die von der Zahlung eines Entgelts für das Übergepäck abhängig gemacht werden kann. Erscheint der Reisende bei Reisantritt mit Gepäck, das die vorgenannten Angaben in Menge und/oder Masse überschreitet, ohne das eine vorherige Zustimmung durch den Reiseveranstalter erteilt wurde, behält sich der Reisveranstalter vor, die Mitnahme des Übergepäcks zu verweigern oder für dessen Beförderung ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorstehenden Angaben zur Mitnahme von Gepäck nicht für eine Flugbeförderung gelten und die Beförderungsbedingungen des Luftfahrtunternehmens diesbezüglich andere, durch den Reisenden gesondert zu beachtende, Vorgaben vorsehen können.
d) Der auf der Reisebestätigung angewiesene Sitzplatz im Reisebus wird in der Reinfolge der Anmeldung vergeben. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, Änderungen in der Sitzplatzordnung vorzunehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.

4. VERBINDLICHKEIT DER BUCHUNG - ZU ERBRINGENDE LEISTUNGEN - ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN - REISEVERSICHERUNG

a) Die Reise ist durch die Reisebestätigung verbindlich gebucht. Die Rechte des Reisenden nach Ziffer 5 dieser Reisebedingungen bleiben hiervon unberührt.
b) Es werden die Leistungen erbracht die im Reisevertrag festgeschrieben sind.
c) Zusätzliche Leistungen wie z.B. Extra Ausflüge können vereinbart werden, wenn die organisatorischen Voraussetzungen vor Ort gegeben sind. Diese Zusatzleistungen sind dann gesondert zu bezahlen.
d) Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss eines Reiseversicherungspakets, insbesondere inklusive einer (jeweils auch separat buchbaren) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Entsprechende Reiseversicherungen müssen vom Reisenden extra abgeschlossen werden. Die bei Abschluss einer Versicherung zu zahlenden Versicherungsprämien sind sofort fällig.

5. RÜCKTRITT DES REISENDEN VOR REISEBEGINN - STORNOPAUSCHALE – NICHTANTRITT DER REISE

a) Dem Reisenden steht das Recht zu, vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.
b) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reisende ist im Falle eines Rücktritts jedoch grundsätzlich verpflichtet, an den Reiseveranstalter auf der Grundlage von §651 h Abs. 2 und Abs. 3 BGB ausgehend vom Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung pauschal nachfolgend aufgeführte Entschädigungen zu zahlen:
bei Reisen, die keine Flugbeförderung beinhalten:
- bis 31 Tage vor Reisebeginn: 10 %
- 15 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 %
- 8 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 60 %
- ab dem 7. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtantreten der Reise: 80 %
Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der dem Reiseveranstalter durch den Rücktritt entstandene Schaden wesentlich geringer ausfällt, als die vom ihm geforderte Entschädigungspauschale.
Eine Entschädigung kann vom Reiseveranstalter nicht verlangt werden, soweit der Rücktritt vom ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 651h Abs. 3 BGB auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beinträchtigen.
c) Bei allen Reisen, bei denen Eintrittskarten Bestandteil des Reisevertrages sind, ist in jedem Fall der Wert dieser Eintrittskarten zusätzlich zu den Stornokosten zu entrichten. Soweit der Veranstalter in der Lage ist, die Eintrittskarten anderweitig zu verkaufen, wird dem Kunden der erlöste Betrag nach Ablauf der Reise abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €15,- erstattet.
d) Der Reisende ist berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des § 651e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen. Sofern der Reiseveranstalter im Falle einer Vertragsübertragung gemäß § 651e Abs. 3 BGB die Erstattung von Mehrkosten fordern kann, so haften der Reisende und der in den Vertrag eingetretene Dritte hierfür als Gesamtschuldner.

6. REISEDOKUMENTE

Der Reiseveranstalter wird den Reisenden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Zeiträume zur Erlangung etwaig erforderlicher Visa informieren sowie ggf. bis zum Reiseantritt über aktuelle Änderungen unterrichten. Für die Einhaltung der zur Durchführung der Reise notwendigen Vorgaben einschließlich der Vollständigkeit und Gültigkeit seiner Reisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für alle Nachteile, insbesondere nicht für Kosten (z.B. Rücktrittskosten), die dem Reisenden aus der Nichtbeachtung dieser Vorgaben entstehen, es sei denn, dass die Nichtbeachtung der Vorgaben durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters verursacht worden ist.

6. WICHTIGE ALLGEMEINE HINWEISE UND INFORMATIONEN

a) Der Reiseveranstalter ist für die ordnungsgemäße Erfüllung aller vom geschlossenen Reisevertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich.
b) Der Reiseveranstalter ist nach Maßgabe des § 651q Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Reisenden Beistand zu gewähren, wenn dieser sich im Fall des § 651k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeit befindet, insbesondere durch: (1) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung und/oder (2) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und/oder (3) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten, wobei die Rechte des Reisenden nach § 651k Abs. 3 BGB unberührt bleiben. Der Reiseveranstalter kann gemäß § 651q Abs. 2 BGB Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und dem Reiseveranstalter tatsächlich entstanden sind und wenn der Reisende die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt hat.
c) Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Auftreten von Reisemängeln für den Reisenden die Obliegenheit besteht, diese Reisemängel dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen.
d) Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ggf. Faxnummer des Vertreters des Reiseveranstalters vor Ort, einer Kontaktstelle oder eines anderen Dienstes, an den sich der Reisende wenden kann, um schnell mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, wenn der Reisende (1) Beistand nach § 651q BGB benötigt oder (2) einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen will, werden in der dem Reisenden auszuhändigen Abschrift bzw. Bestätigung des Reisevertrages mitgeteilt. Mit uns als Reiseveranstalter kann der Reisende unter den eingangs genannten Kontaktdaten direkt Verbindung aufnehmen.
e) Mit der seit 06.01.2016 gültigen EU-Verordnung Nr. 524/2013 wurde eine neue EU-Plattform eingeführt. Diese bietet eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften zwischen einem Unternehmer und Verbraucher ergeben. Über diesen Link gelangen Sie zur EU-Schlichtungsstelle: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Mit dem Reisveranstalter kann per E-Mail unter bautzen@christianreisen.com Kontakt aufgenommen werden.
Der Reiseveranstalter ist weder dazu verpflichtet, noch dazu bereit, an einem – für ihn freiwilligen – Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Daher kann ein solches Verfahren und auch die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung gestellte EU-Plattform vom Reisenden bei Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter nicht genutzt werden.

Stand: November 2019